Nach Paragraf 22 der Straßenverkehrs-Ordnung ist die Ladung so abzusichern, dass sie "selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen" kann. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung kann ein Bußgeld von bis zu 100 EUR erhoben werden. Aber natürlich sollte eine mögliche Geldstrafe nicht die einzige Motivation für eine ausreichende Ladungssicherung sein. Eine verrutschte oder gar verloren gegangene Ladung wird nicht nur selbst beschädigt, sie kann Leben kosten. Allein schon deshalb ist das Anbringen von Zurrschienen in Transportfahrzeugen unentbehrlich.
Die Kombischienen bestehen aus verzinktem Stahl und sind somit vor Korrosion geschützt. Zusätzlicher Rostschutz ist durch Ablauflöcher gegeben, dank derer sich keinerlei Flüssigkeit auf den Schienen ansammeln kann. Die vorgebohrten Befestigungslöcher machen das Anbringen an der Fahrzeugwand besonders einfach.
Ganz nach Bedarf lässt sich die Ladungssicherung über verschiedene Sicherungssysteme vornehmen, welche sich rasch und zuverlässig im Raster der Zurrschienen verankern lassen. Mit Hilfe von Fittingen können Spanngurte verwendet werden. Ebenso kann man im Lochraster Sperrbalken zwischen den Schienen anbringen.
Fazit: Die Kombischienen sind zur Ladungssicherung in allen Transportfahrzeugen geeignet. Sie lassen sich sehr einfach installieren und mit verschiedenen Sicherheitssystemen kombinieren. Praktisch, zeitsparend und zuverlässig gewährleisten die Zurrschienen optimale Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und Ware.