>>> Bestellungen von Rhino-Artikeln, die bis zum 18.12.24 eingehen werden noch in diesem Jahr versendet. Artikel über 2m Länge (Speditionsversand) werden bis 19.12. versendet und dann erst wieder im neuen Jahr. Für Laderaumverkleidung gilt: Bestellungen bis zum 12.12.24 werden noch in diesem Jahr versendet, ansonsten erst wieder ab dem 08.01.25<<<
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Lieferzeit 1-3 Werktage
ab 1 Stk. | 12,90 € * inkl. MwSt. |
ab 5 Stk. | 12,50 € * inkl. MwSt. |
ab 10 Stk. | 11,90 € * inkl. MwSt. |
- Artikel-Nr.: 888003
Unterlegkeile sind stabile Keile aus Metall, Kunststoff oder anderen geeigneten Materialien, die abgestellte KFZ einschließlich Anhänger durch Blockieren mindestens eines Rades gegen Wegrollen sichern sollen. Regelungen für die Ausführung von Unterlegkeilen werden u.a. in den DIN-Normen 76051-1 "Unterlegkeile für Kraftfahrzeuge und Anhängefahrzeuge" bzw. 76051-2 "Unterlegkeile für landwirtschaftliche Fahrzeuge; Funktionsmaße" getroffen. Die StVZO schreibt im § 41, Absatz 14, (Stand: 19. Oktober 2012) vor, dass folgende Kraftfahrzeuge und Anhänger mit mindestens einem Unterlegkeil ausgerüstet sein müssen:
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 4 t
- Zweiachsige Anhänger (ausgenommen Sattel,- Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Mit mindestens zwei Unterlegkeilen müssen nach gleicher Vorschrift ausgerüstet sein:
- Drei- und mehrachsige Fahrzeuge
- Sattelanhänger
- Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Bei Nichtgebrauch müssen die zum Kraftfahrzeug oder Anhänger gehörenden Unterlegkeile im bzw. am Fahrzeug leicht zugänglich so mit Halterungen angebracht sein, dass sie nicht verloren gehen können oder klappern. Daher dürfen Haken oder Ketten nicht als Halterungen für Unterlegkeile verwendet werden.
Kraftfahrzeugführer sind gem. StVZO, § 31b, verpflichtet, auf Verlangen zuständigen Personen wie z.B. der Polizei mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen. Darunter fallen auch Unterlegkeile.
Die vorsätzliche oder fahrlässige Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges (ggf. mit Anhänger) unter Verstoß gegen die oben genannten Vorschriften zur Ausrüstung mit Unterlegkeilen, ihrer Beschaffenheit und Anbringung stellt nach StVZO, § 69a, Absatz 3, Nr. 13, eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.
Farbe: | Gelb |
Länge: | 467 mm |
Breite: | 198 mm |
Höhe: | 225 mm |
Material: | Kunststoff |
Radlast: bis max 6,5t
ohne Gleitschutz
Made in Italy
Warnungen vor Handverletzungen
Warnung: Vor Benutzung prüfen!
LaSi24 GmbH
Industriestr. 15
18069 Rostock
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
info@lasi24-shop.de