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- Artikel-Nr.: 393100
NEUHEIT von Lokhen
Der Hemmschuh "Origamy" ist klappbar und nimmt dadurch 66% weniger Platz weg, als ein herkömmlicher seiner Art.
- Bauart: klappbar
- Mit Gleitschutz
- Material: Thermoplastisch
- Radlast: 6,5 t
- Gewicht: nur 960 g
- Größe: R: 560 mm
- Halter: optional erhältlich bei uns im Shop
- Geprüft nach DIN76051-53
Unterlegkeile sind stabile Keile aus Metall, Kunststoff oder anderen geeigneten Materialien, die abgestellte KFZ einschließlich Anhänger durch Blockieren mindestens eines Rades gegen Wegrollen sichern sollen. Regelungen für die Ausführung von Unterlegkeilen werden u.a. in den DIN-Normen 76051-1 "Unterlegkeile für Kraftfahrzeuge und Anhängefahrzeuge" bzw. 76051-2 "Unterlegkeile für landwirtschaftliche Fahrzeuge; Funktionsmaße" getroffen. Die StVZO schreibt im § 41, Absatz 14, (Stand: 19. Oktober 2012) vor, dass folgende Kraftfahrzeuge und Anhänger mit mindestens einem Unterlegkeil ausgerüstet sein müssen:
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 4 t
- Zweiachsige Anhänger (ausgenommen Sattel,- Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Mit mindestens zwei Unterlegkeilen müssen nach gleicher Vorschrift ausgerüstet sein:
- Drei- und mehrachsige Fahrzeuge
- Sattelanhänger
- Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Bei Nichtgebrauch müssen die zum Kraftfahrzeug oder Anhänger gehörenden Unterlegkeile im bzw. am Fahrzeug leicht zugänglich so mit Halterungen angebracht sein, dass sie nicht verloren gehen können oder klappern. Daher dürfen Haken oder Ketten nicht als Halterungen für Unterlegkeile verwendet werden.
Kraftfahrzeugführer sind gem. StVZO, § 31b, verpflichtet, auf Verlangen zuständigen Personen wie z.B. der Polizei mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen. Darunter fallen auch Unterlegkeile.
Die vorsätzliche oder fahrlässige Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges (ggf. mit Anhänger) unter Verstoß gegen die oben genannten Vorschriften zur Ausrüstung mit Unterlegkeilen, ihrer Beschaffenheit und Anbringung stellt nach StVZO, § 69a, Absatz 3, Nr. 13, eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.
Farbe: | Gelb |
Länge: | 472 mm |
Breite: | 199 mm |
Höhe: | 230 mm |
Material: | Kunststoff |
Warnungen vor Handverletzungen
Warnung: Vor Benutzung prüfen!
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