Wenn das Kennzeichnungsetikett nicht mehr lesbar ist, die Gurte Einschnitte von über 10 Prozent des Querschnitts, beschädigte Nähte und Verbindungselemente aufweisen, muss ein Gurt ausgetauscht werden. Ist das Spannelement (Ratsche oder Klemmschloss) verformt oder beschädigt, weist es Korrosion auf oder ist das Hakenmaul mehr als fünf Prozent ausgeweitet, dürfen Spanngurte nicht mehr verwendet werden. Die Sicherung der Ladung mit einem fehlerhaften Spanngurt gilt wie der Transport ungesicherter Ladung. Es werden Strafgelder fällig.
Zurrgurte bestehen aus dem Gurt und einer Spanneinrichtung. Jedes Gurtband zur Ladungssicherung besitzt ein Etikett zur Kennzeichnung und Rückverfolgung. Ein Ende des Gurtes ist mit einer Spanneinrichtung versehen (Festende), mit der das lose Ende (Losende) bei der Ladungssicherung festgezurrt wird. Die meisten Sicherungsgurte sind mit einer Druck- oder Kurzhebelratsche ausgestattet, es gibt jedoch auch Langhebelratschen und Klemmschlösser. Nicht jeder Gurt hat ein loses Ende, es gibt auch einteilige Zurrgurte zur Ladungssicherung beim PKW oder Transporter. Man erhält bei uns auch Zurrgurte mit Endbeschlägen als Doppelspitzhaken, Flachhaken, zum Einhängen in eine Airlineschiene für Kofferfahrzeuge oder in die Stäbchenzurrschiene, die in Transportern häufig zu finden sind.
Man öffnet den Ratschenhebel und legt das lose Gurtbandende in den Schlitz der Wickeltrommel. Die flache Seite der Rasche muss zur Ladung zeigen. Anschließend zieht man das Gurtband manuell auf die gewünschte Länge durch. Danach wird der Gurt durch die Bewegung der Ratsche fest angezogen. Dazu wird der Ratschengriff vor und zurück bewegt. Das Lösen eines Zurrgurtes erfolgt durch das Lösen der Sperrklinke und dem gleichzeitigen Umlegen des Spanngriffes um 180 Grad. Nun lässt sich das lose Ende des Spanngurtes von Hand herausziehen.