In §22 ist erklärt, dass sowohl die Ladung als auch die Sicherungsmittel so gelagert werden müssen, dass bei einer Gefahrenbremsung oder plötzlichem Ausweichen nichts rollen, rutschen, fallen oder Lärm verursachen darf. Hierfür trägt allein der Fahrzeugführer die Verantwortung. Er muss vor jedem Fahrtantritt die Sicherung der Ladung am PKW Anhänger prüfen und zur Not nachsichern.
Grundsätzlich sollte er bei der Beladung des Anhängers darauf achten, dass diese formschlüssig erfolgt. Sollte ein stabiler Aufbau beim Anhänger vorliegen, kann die Ladung ohne Sicherungsmittel, jedoch unbedingt ohne Lücken - also bündig, liegen oder stehen. Zum Formschluss können aber auch Zwischenwandverschlüsse eingesetzt werden, die direkt an der Ladung angrenzt. Sollte eine formschlüssige Ladungssicherung nicht möglich sein, kommt die kraftschüssige zum Einsatz. Beim Niederzurren werden dabei zwei Zurrgurte so über die Ladung gespannt, dass sie die Ladung an den Anhängerboden drückt. Ein Verrutschen oder Umherfliegen wird durch die Erhöhung der Reibungskraft verhindert. Um diese noch weiter zu erhöhen, werden häufig Antirutschmatten eingesetzt. Damit die Zurrgurte korrekt befestigt werden können, sollten sich sogenannte Zurrpunkte, wie z.B. Ösen, am PKW Anhänger befinden. Sind in der Standardausführung ab Werk keine Zurrpunkte vormontiert, lassen sich diese ganz einfach nachrüsten.
Eine andere Möglichkeit bietet die Sicherung mittels Abdecknetzen, bei leichter oder kleiner Ladung. Je nach Bedarf und späterem Einsatz sollte man bei seiner Auswahl auf die Maschengröße achten. Beim Transport von Gartenabfällen wie beispielsweise Laub sollte natürlich eine möglichst kleine Maschengröße gewählt werden.