In der EU ist seit 1968 das ADR, die Europäische Verordnung über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße, in Kraft. Es beschäftigt sich mit der Kennzeichnung bei LKW und Transportern und ist auch unter bestimmten Umständen für PKW-Nutzer relevant. Sie schreibt vor, dass Gefahrguttransporte durch große, aus Blech gefertigte Warntafeln zu kennzeichnen sind, die gut sichtbar an Vorder- und Rückseite angebracht sein müssen. Zur Kennzeichnung können auch Gefahrzettel verwendet werden. Warntafeln müssen auch für die Kennzeichnung am Transporter benutzt werden, wenn diese Gefahrgut transportieren.
Für die Kennzeichnung bei LKW kommen mehrere Warntafeln zum Einsatz. Am häufigsten kann man auf den Straßen an LKWs eine große orangefarbene Warntafel ohne Beschriftung sehen. Sie bedeutet, dass im Fahrzeug Gefahrgüter in Form von Stückgut transportiert wird. Um welches Gefahrgut es sich handelt, ist mit Gefahrzetteln auf den Behältern vermerkt. Wird das Gefahrgut dagegen in flüssiger oder loser Form (als Schüttgut) transportiert, wird für die Kennzeichnung am LKW eine Warntafel benötigt, die aus 2 Hälften besteht, die oben und unten mit einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen beschriftet sind, die Auskunft über das transportierte Gefahrgut geben. Wird Gefahrgut im PKW transportiert, erfordert es in der Regel keine besondere Kennzeichnung, so lange es sich um Kleinstmengen handelt. Auch Handwerker sind von der Kennzeichnungspflicht beim Transport von Gefahrgut befreit.
Andere wichtige Produkte zur Kennzeichnung sind Parkwarntafeln. Sie sind seit 1988 erforderlich und dienen insbesondere zur Kennzeichnung am Transporter. Laut §17, Abs. 4 Satz 3 der StVO müssen alle Kraftfahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3,5 t, die innerorts geparkt werden, mit einer eigenen Lichtquelle (Standlicht) sowie einer zugelassenen lichttechnischen Einrichtung gekennzeichnet sein. Zu diesen Einrichtungen zählen auch Parkwarntafeln.
Die Kennzeichnung des transportierten Gefahrguts ist ein wichtiger Bestandteil für die Sicherheit im Straßenverkehr. Sie dient zum einen dazu, andere Verkehrsteilnehmer auf den Gefahrguttransport aufmerksam zu machen und sie zur Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme zu veranlassen. Zum anderen ist sie im Fall eines Unfalls eine wichtige Hilfe für die Einsatzkräfte. Warntafeln, die bei LKW angebracht wurden, geben ihnen Aufschluss, um welches Gefahrgut es sich handelt und ermöglichen es ihnen, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Dasselbe trifft auch auf die Kennzeichnung an Transportern zu. Die Ladungssicherung bei PKW erfordert zwar eine sorgfältige Befestigung der transportierten Güter, Warntafeln für den Transport von Gefahrgut sind in der Regel jedoch nicht erforderlich.