Warnmarkierungen unterliegen Anforderungen der DIN 67520 und DIN 30710. Als Normfläche wird ein Quadrat mit 141 Millimeter Seitenlänge zugrunde gelegt, welches diagonal in gleichmäßige rote und weiße Streifen unterteilt ist. Die Sicherheitsmarkierung ist für die Vorder- / Rückseite vorgeschrieben und muss jeweils mindestens acht Normflächen, die einzelne Fläche dagegen mindestens zwei Normflächen aufweisen. Dies gilt primär als Mindestanforderung.
Zur Kennzeichnung am LKW oder Transporter werden Sicherheitskennzeichnungen in entsprechend größerem Format benötigt. Die Kennzeichnung sollte zudem jeweils links und rechts als möglichst zusammenhängender Bereich symmetrisch angelegt sein und idealerweise an der außen liegenden Fahrzeugbegrenzung beginnen.
Warnmarkierungen müssen stets gut sichtbar sein und dürfen nie beispielsweise durch mitgeführte Gerätschaften wie Ministapler zur Be- / Entladung verdeckt sein. Genormte Warnmarkierungen und reflektierendes Kontur-Markierungsband haben viele Vorteile, die im Straßenverkehr die Sicherheit für alle Teilnehmer deutlich verbessern. Sie punkten durch diverse Eigenschaften, die im europäischen Straßenverkehr verlangt werden:
- Zulassung gemäß ECE 104 (gesetzliche Vorschriften zu technischen Anforderungen in Europa für zugelassene Retro-reflektierende Markierungsbänder für Transporter / LKWs und Anhänger)
- Reflexionsleistung
- Abriebfestigkeit
- Lösemittel-, Reinigungsmittel- und Benzinfestigkeit
- Resistent
- Erhöhte Sichtbarkeit bei Nacht und Tag