Bei der Bühnentechnik gibt es einige spezielle Anforderungen, die gesetzlich geregelt sind und stets eingehalten werden müssen. Hinzu kommen gesetzliche Prüfungsvorschriften. In regionalen Versammlungsstättenverordnungen und Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie in den Sicherungsvorschriften des Baugewerbes sind diese Anforderungen nachzulesen. Der Bühnenmeister, der Verwalter und der Technische Leiter sind für die Einhaltung dieser Sicherheitsvorschriften zuständig.
Die von uns angebotenen Produkte finden vor allem Einsatz in der Ober- und Untermaschinerie, also über oder unter dem Bühnenboden. Hier werden nicht nur Aufbauten mit sogenannten Traversen gesichert, sondern auch mit Schienensystemen, Gurten und Schlingen. So werden unter anderem Lautsprecher und andere technische Geräte fest und sicher mit Hilfe von Zurrgurten befestigt. Damit diese Elemente für den Beobachter der Bühnendarbietung möglichst nicht zu sehen sind, sind sie in schwarz gehalten und verschmelzen so mit dem Bühnenhintergrund.